Die WWK Lebensversicherung a.G. startet mit einer Neuauflage ihrer BU-Aktion ins Jahresendgeschäft. Ohne Einschränkungen auf den Beruf oder das Eintrittsalter können bis zu 1.000 Euro monatlicher Rente mit einem vereinfachten Antrag beantragt werden. Dies berichtet Versicherungsmakler Matthias Helberg auf seinem Versicherungsblog.

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Neben einer BU-Rente von bis zu 1.000 Euro monatlich sei auch die Vereinbarung von 3 Prozent Beitragsdynamik möglich. Darüber hinaus könnten inklusive bereits bestehender Versorgungen maximal 60 Prozent vom Brutto der letzten drei Jahre bzw. bis zu einer Grenze von 2.500 Euro insgesamt abgesichert werden.

Fragen zu Sport- und Freizeitrisiken würden hingegen nicht verlangt. Auch gebe es keine Einschränkungen auf bestimmte Berufe oder ein Eintrittsalter. Der vorläufige Schutz von drei Monaten greife bei Beantragung im Oktober ab dem 01.01.2015.

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5 vereinfachte Fragen im BU-Antrag

Doch welche Fragen muss der Kunde im Antrag beantworten, damit er in den Genuss eines BU-Schutzes kommen kann? Folgende Gesundheitsfragen nennt Matthias Helberg auf seinem Blog:

  • 1) Größe und Gewicht

  • 2) Hatten Sie in den letzten fünf Jahren wegen der gleichen Erkrankung mindestens vier Mal Arzt- oder Arztpraxiskontakt (ambulant, stationär oder wegen Medikamentenverschreibung) oder sind Sie in den letzten fünf Jahren operiert worden oder sind in den nächsten 12 Monaten ärztlicherseits Untersuchungen oder Behandlungen angeraten? Vorsorgeuntersuchungen ohne konkreten Beschwerde- oder Krankheitsanlass und ohne pathologischen Befund, Zahnarztbehandlungen, Behandlungen wegen Erkältungen oder beschwerdefrei ausgeheilten Haushalts- oder Sportverletzungen mit weniger als einer Woche Krankheitsdauer können für diese Erklärung ignoriert werden.

  • 3) Bestehen bei Ihnen derzeit körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigungen (z.B. Missbildungen, Folgen von Operationen oder Unfällen, Bandscheibenvorfall, Wirbelsäulenschaden, Amputationen, Hirnleistungsstörungen, Gedächtnisverlust), wurde bei Ihnen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Behinderung (GdB) oder eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) anerkannt oder in den letzten 12 Monaten beantragt?

  • 4) Übersteigen bereits bestehende private Versorgungen (ausgenommen Pflichtversicherungen) für den Fall der Invalidität zusammen mit der jetzt beantragten Versicherung 60 % Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens der letzten drei Jahre oder 2.500 EUR pro Monat?

  • 5) Wurden Ihnen Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Pflegeversicherungsanträge oder Voranfragen in den letzten fünf Jahren abgelehnt, zurückgestellt bzw. wurden Beitragszuschläge oder Leistungseinschränkungen gefordert?

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