Es ist keine Seltenheit, dass ein Kreditvertrag zur Immobilienfinanzierung nachträglich geändert werden muss. Ein Paar kann sich zum Beispiel trennen, obwohl es jahrelang den gemeinsamen Traum vom Eigenheim verfolgt hat. Wenn dann ein Partner den Vertrag alleine übernimmt und ein anderer ausscheidet, kann es schnell richtig teuer werden, wie eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter 10 Instituten zeigt.

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Änderung des Kreditvertrages gibt es für lau - oder für tausende Euro

Wie unterschiedlich die Gebühren ausfallen, hat die Verbraucherzentrale am Beispiel einer Finanzierung über 200.000 Euro ermittelt. So bot die Sparda-Bank eine Änderung des Darlehensvertrages gratis an. Die Mehrzahl der Kreditgeber kassierte jedoch zwischen 200 und 300 Euro dafür. Am tiefsten griff die Wüstenrot-Bank in die Tasche der Kunden: sie verlangte für die Trennung pauschal ein Prozent der Finanzierungssumme, in diesem Fall also 2.000 Euro.

Hart schlage die Branche auch zu, wenn die Kunden Glück haben und sich ihre Wohnsituation zum Besseren wendet, berichtet das Verbraucherinstitut. Das könne zum Beispiel der Fall sein, wenn in einem Objekt statt der gerade gekauften Wohnung im Untergeschoss doch die begehrtere unter dem Dach frei wird.

Zwar sei eine Übertragung des Darlehensvertrages auf die neue Wohnung problemlos möglich. Aber gratis gebe es die Änderung der Grundschulden nicht. Vergleichsweise günstig kamen hier die Kunden der Stadtsparkasse Düsseldorf weg: mit 200 Euro. Ihrer extremen Entgelt-Linie treu blieb die Wüstenrot-Bank: ein Prozent der Finanzierungssumme, sprich stolze 2000 Euro. Tief in die Tasche greifen mussten darüber hinaus auch Kunden der Commerzbank mit 1200 Euro, der Ergo-Versicherung mit 800 Euro sowie der ING-DiBa mit 750 Euro, berichten die Tester.

Auch Reduzierung der Darlehens-Summe oft teuer

Teuer kann es nach Einschätzung der Verbraucherzentrale auch werden, wenn ein Bauherr unverhofft erbt und vor der Darlehensauszahlung zusätzliches Eigenkapital einbringen will. Wer mit dem ererbten Geld die zunächst geplante Darlehens-Summe reduzieren möchte, wird verpflichtet eine sogenannte Nichtabnahme-Entschädigung zu zahlen. Bei der Berechnung gelten dieselben Regeln wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung, die bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung des Kredites gefordert wird.

Manche Banken greifen dem Kunden sogar schon dafür in die Tasche, dass sie die Nichtabnahmeentschädigung überhaupt ausrechnen: die Stadtsparkasse Düsseldorf berechnet hierfür etwa 175 Euro.

Besser dran ist da oftmals, wer bei seiner Baufinanzierung die monatliche Rückzahlungsrate erhöhen oder reduzieren will. Bei einigen Instituten ging das zum Nulltarif. Debeka, DKB Bank, Ergo-Versicherung und ING-DiBa versprachen, während der Zinsbindung jeweils zwei kostenlose Ratenänderungen zu gewähren. Anders die Commerzbank: Für die wahrscheinlich nur wenige Minuten dauernde Verwaltungsarbeit wollte sie sich mit stattlichen 450 Euro honorieren lassen.

Deutsche Bank weist Kosten nicht aus

Kurios seien die Antworten der Deutsche Bank ausgefallen, berichtet die Verbraucherzentrale. Während die Konkurrenz ihre Entgelte anhand der Beispiel-Finanzierung problemlos offenbarten, hätte der Branchenprimus stoisch wiederholt: "Die Kosten werden je nach Änderung und Aufwand im Einzelfall individuell vereinbart." Der Kunde erfährt also nicht, was er bei Vertragsänderung berappen muss. „Transparenz sieht anders aus“, kommentiert die Verbraucherzentrale.

Das Fazit der Umfrage: Offensichtlich lassen sich Geldinstitute beim Festsetzen der Entgelte von Willkür leiten. „Verbraucher sind daher gut beraten, vor dem Abschluss einer Baufinanzierung nicht nur die Zinsen, sondern auch die Gebühren für eventuell anfallende Extraleistungen kritisch zu vergleichen“, heißt es in einer Pressemeldung der Verbraucherzentrale NRW.

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Der Vergleich dieser Kosten sei allerdings gar nicht so einfach: Bei vier der zehn befragten Anbieter – Ergo, Deutsche Bank, Debeka und Stadtsparkasse Düsseldorf – waren die Gebühren nicht im Internet über das Preisverzeichnis einsehbar. In solchen Fällen helfe nur gezieltes Nachfragen.

Verbraucherzentrale NRW

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