Niemand befasst sich gern mit schwerer Krankheit und dem eigenen Tod. Doch was, wenn ein Unfall ins Koma führt oder wenn eine Demenz weit fortgeschritten ist? Dann können Betroffene ihren Willen nicht mehr äußern.

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In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie in einem Notfall im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung verfahren werden soll. Es geht dabei um sehr komplexe Themen wie eine auftretende Demenz, eine andere Hirnschädigung, die es unmöglich machen, eigene Wünsche und Bedürfnisse zu äußern, oder eine nicht heilbare Krankheit.

Patientenverfügung muss konkrete medizinische Situationen beschreiben

Dabei kommt es auf eine genaue Formulierungen an. "Sätze wie 'Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen' sind zu pauschal", sagt Dr. Ansgar Beckervordersandfort, Fachanwalt für Erbrecht und Notar und Partner von SmartLaw.

"Die Verfügung muss konkrete medizinische Situationen beschreiben, in die ein Mensch geraten kann, und sie muss Behandlungsmethoden für jede dieser Situationen explizit benennen beziehungsweise ausschließen." Nur dann könnten Mediziner eindeutig auf den Willen eines Patienten schließen, der sich nicht mehr klar artikulieren kann.

Experten raten davon ab, Standardformulare zu verwenden. Wer eine Patientenverfügung aufsetzen möchte, sollte sich mit Familie, Freunden und ggf. dem Hausarzt beraten. Dieser weiß, welche Behandlungsmethoden in welcher Situation potenziell zum Einsatz kommen.

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht regelmäßig aktualisieren

Weiterhin sollte eine Patientenverfügung regelmäßig aktualisiert werden. Zwar bleibt eine Verfügung formaljuristisch auch nach vielen Jahren wirksam, in der Praxis führt ein altes Dokument aber oft zu Problemen. Schließlich können sich die Einstellung zu bestimmten Themen ebenso ändern, wie der medizinische Stand.

Die Vorsorgevollmacht regelt vor allem, wer im Namen des Betroffenen handeln darf. Es werden ein oder mehrere Bevollmächtigte benannt, die befugt werden im Notfall, die persönlichen und Vermögensangelegenheiten im Namen des Betroffenen zu regeln.

Dazu gehört auch der Zugriff auf das eigene Vermögen. Dies ist notwendig, wenn etwa Rechnungen bezahlt werden müssen und der Betroffene selbst dazu nicht in der Lage ist. Sie schließt aber erst einmal die Entscheidungen, wie die medizinische und pflegerische Behandlung aussehen soll, nicht mit ein. Erst durch die Ergänzung der Vorsorgevollmacht um eine Patienten- und Betreuungsverfügung wird dies möglich.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung gemeinsam erstellen

Die umfassendste Möglichkeit zur vorsorglichen Regelung der eigenen Angelegenheiten für "den Fall der Fälle" ist eine Kombination aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung. Dadurch wird verhindert, dass diese wichtigen Dokumente einander widersprechen und am Ende vielleicht doch nicht der eigene Wille Beachtung findet.

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Selbstverständlich besteht die Möglichkeit eine Vorsorgevollmacht jederzeit zu widerrufen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können und sollten im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Dies ist auch für Vollmachten möglich, die nicht bei einem Notar errichtet worden sind. Durch Einsicht in das Register finden Ärzte, Gerichte und Behörden im Fall der Fälle schnell heraus, dass eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung existiert und wer der Bevollmächtigte ist.

SmartLaw

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