Da es immer mehr alte Menschen ohne Partner oder Kinder gibt, will die SPD die Leistungen für Pflegende stärker ausweiten – mehr als von der großen Koalition bislang geplant. Die bezahlte zehntägige Auszeit vom Beruf sollen neben Ehepartnern und Kindern auch entferntere Verwandte, Nachbarn, Freunde oder Mitbewohner in Mehrgenerationenhäusern in Anspruch nehmen dürfen.

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SPD will die Leistungen für Pflegende stärker ausweiten

„Wir müssen den Begriff des Angehörigen weiter fassen“, sagte SPD-Fraktionsvize Carola Reimann der Frankfurter Rundschau. „Es sollten alle unterstützt werden, die bereit sind, füreinander Verantwortung zu übernehmen.“

Eine wichtiger werdende Rolle könnten stabile Netzwerke am Wohnort spielen, argumentiert die Politikerin. Darüber hinaus werde es immer mehr pflegebedürftige Personen ohne Kinder geben. Dies könnte zur Folge haben, dass bislang geplante Unterstützungsleistungen nicht greifen.

Bevollmächtigte sollen von dieser Regelung profitieren

Um einen Missbrauch zu verhindern, sollen von der erweiterten Regelung ausschließlich namentlich erwähnte Personen in einer Betreuungsvollmacht oder Patientenverfügung profitieren. Die Pflegereform umfasst in der ersten Stufe eine zehntägige Auszeit vom Beruf. Vergleichbar mit dem Kinderkrankengeld können demnach Personen künftig Lohnersatzleistungen für bis zu zehn Tage erhalten, wenn sie die Pflege eines Angehörigen kurzfristig organisieren müssen – beispielsweise nach einem Schlaganfall.

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Rund 100 Millionen Euro kostet diese Lohnersatzleistung pro Jahr und wird von den Pflegekassen bezahlt. Sie soll in einem separaten Gesetz geregelt werden und neben der ersten Stufe der Pflegereform am 1. Januar 2015 in Kraft treten. Darüber hinaus soll in der Koalition über eine unbezahlte Auszeit nachgedacht werden, wenn ein Angehöriger im Sterben liegt. Konkrete Pläne hierfür liegen allerdings noch nicht vor.

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