Verschiedene Gesellschaften hatten in den vergangenen Monaten Nachträge zu Courtagezusagen versendet, die einen sogenannten „Basis-Kodex“ enthalten. Dieser Basis-Kodex ist an den GDV-Kodex der Versicherer angelehnt. Ein solcher Nachtrag wird fester Bestandteil der Courtagezusage des Maklers, wenn er unterschreibt bzw. wenn er dem nicht widerspricht.

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Ein unabhängiger Kodex als Antwort auf den Basiskodex des GDV

Versicherungsmakler haben sich grundsätzlich nicht einem Kodex der Versicherer zu unterwerfen. Dies liegt daran, dass der Versicherungsmakler im Lager seines Mandanten und nicht etwa wie Ausschließlichkeitsvertreter (auch Mehrfachagenten) im Lager der Versicherer steht. Schon allein aus diesem standesrechtlichem Grund dürften Makler einen solchen Kodex eigentlich nicht unterzeichnen oder durch fehlenden Widerruf zum Bestandteil ihrer Courtagezusage machen.

Im April hat Versicherungsbote deshalb einen Ehrenkodex für Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler veröffentlicht. Der Ehrenkodex ist eine Antwort auf den Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bzw. des Basis-Kodex, der mittlerweile bei einigen Gesellschaften wie Allianz oder Hallesche/Alte Leipziger als Bestandteil der Courtagevereinbarungen verwendet wird.

Kodex wurde unterteilt

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen wurde der Kodex aufgeteilt in einen Kodex für Versicherungsmakler und in einen Kodex für unabhängige Finanzanlagevermittler. Darüber hinaus wurde weitere Anregungen berücksichtigt.

Ende April öffneten wir den Ehrenkodex für Maklerpools und Verbände. Diese dürfen den Wortlaut des Kodex völlig kostenfrei verwenden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verwender den Wortlaut des Kodex selbst auch tatsächlich erfüllen und eine für Unterstützer geltende Ehrenerklärung abgeben.

Maklerpools treten als Unterstützer auf

Mit den Maklerpools INVERS aus Leipzig und der VFV GmbH - Der Sachpool konnten wir bereits nach kurzer Zeit zwei Unterstützer gewinnen.

Um das Bild des Versicherungsmaklers und Finanzanlagevermittlers weiter zu schärfen, haben wir ein eigenes Register eingerichtet. Versicherungsmakler und Finanzanlagevermittler die sich zum Kodex bekennen wollen, können sich einfach online registrieren. Kunden können dann prüfen, ob sich ihr Versicherungsmakler oder Finanzanlagevermittler zum Kodex bekennt.

Mit der Registrierung erhalten Versicherungsmakler und Finanzanlagevermittler die Möglichkeit, mit dem Logo des Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler bzw. Kodex Ehrbarer Finanzanlagevermittler auf ihrer eigenen Homepage zu werben.

Ergo akzeptiert den Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler

Mit der Rückmeldung der Ergo Beratung und Vertrieb AG haben wir das erste positive Feedback seitens der Versicherungsgesellschaften. So erklärte Stephan Schinnenburg in einem Schreiben an Versicherungsbote, dass Ergo den Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler dem GDV-Verhaltenskodex gleichwertig akzeptiere.

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Die Ergo Versicherungsgruppe reagierte damit auf Reaktionen aus der Maklerschaft, die nicht den GDV-Verhaltenskodex, sondern den Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler als für sich geltend angegeben hatten.

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