Der Bundestag hat Anfang des Monats das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG) verabschiedet. Einhergehend damit wird der Garantiezins für Neuverträge bei Leben-Produkten zum 01. Januar 2015 von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt. Damit folgt die Bundesregierung einer Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung, die eine Absenkung aufgrund der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt für notwendig hält.

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Garantiezins für Neuverträge sinkt 2015

Doch nicht nur die Attraktivität der Lebensversicherung könnte darunter weiter leiden. Das Problem: Versicherungen müssen große Teile ihrer Kundenbeiträge in vermeintlich sichere Staatsanleihen investieren, die immer weniger Rendite einbringen. Wer z.B. in Bundesanleihen investiert, erhält derzeit nur magere 1,4 Prozent Verzinsung. Zwar liegen die Kapitalerträge der Versicherer noch immer deutlich über dem Garantiezins, das aber könne sich ändern, wenn das Zinsniveau dauerhaft niedrig bleibt, warnen die Aktuare.

Was für Lebensversicherungen gilt, könnte folglich auch für andere Produkte Auswirkungen haben - so zum Beispiel für die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Die mit dem Lebensversicherungsreformgesetz auf den Weg gebrachte Garantiezinssenkung wird Auswirkungen auf die Kosten von BU-Versicherungen haben – selbst bei marktbedingt gegenläufigen Tendenzen“, erklärt Christian Ball, Finanzmathematiker und Aktuar beim Finanzdienstleisters MLP.

BU-Versicherung: Erhöhung um bis zu 7 Prozent?

Laut Musterrechnungen von MLP könnten die Prämien je nach Altersgruppe und Absicherungszeitraum in der Spitze um fast 7 Prozent steigen. Dabei gilt: Je länger der Versicherungszeitraum ist, umso höher fällt die Beitragssteigerung aus.

Die Ursache für die große Beitragssteigerung liegt darin, dass die Versicherer für den Fall der Berufsunfähigkeit ein Finanzpolster in Höhe der voraussichtlichen Leistungen aufbauen. Dieser Kapitalstock wird mit dem Garantiezins verzinst – je niedriger die Verzinsung, desto höher der Beitrag.

Psychische Erkrankungen sind häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit

Laut MLP-Berechnung müsste ein 25-Jähriger für den Abschluss einer selbständigen BU (SBU) mit einer versicherten BU-Rente von 1.000 Euro im Monat und einem Endalter von 67 Jahren mit einer Beitragssteigerung von 6,7 Prozent rechnen gegenüber einem Vertragsabschluss im Jahr 2014. Bei einem 35-Jährigen erhöht sich der monatliche Beitrag um 4,8 Prozent bei gleichen Vertragsbedingungen. Allerdings betrachtet die Berechnung allein die Auswirkungen der Garantiezinssenkung.

Die Ursachen dafür, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, sind vielfältig. Enorm angestiegen ist die Zahl der Berufsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankungen und Nervenkrankheiten. Diese sind bei den unter 40-Jährigen in 35 Prozent der Fälle Ursache für die Berufsunfähigkeit, bei den über 50-Jährigen sind es hingegen nur 25 Prozent.

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Über alle Altersgruppen hinweg sind psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten mit 31 Prozent die häufigste Ursache – Tendenz steigend: Im Zeitraum 2005 bis 2012 hat sich dieser Anteil beinahe verdoppelt. Darauf folgen die Ursachen Erkrankungen des Bewegungsapparats (21 Prozent), Krebs und andere bösartige Geschwülste (15 Prozent), Unfälle (9 Prozent) und Erkrankungen des Herzens und der Gefäßsysteme (8 Prozent).

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MLP AG

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