Die Verbraucherzentrale Hamburg, die gegen die AMV und vier weitere Versicherungen geklagt hatte, freut sich darüber, dass Verbraucher, die einen Kapitallebens- und Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen haben, bei einer vorzeitigen Kündigung nicht mehr so viel Geld verlieren dürfen wie bisher. Durch die Verrechnung von Abschluss- und Stornokosten würden die Kunden im Falle einer vorzeitigen Kündigung viel Geld einbüßen.

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Doch noch immer stellen die Verbraucherschützer Verstöße gegen das zugrundeliegende Urteil fest, obwohl der zugrundeliegende Rechtsstreit bereits 2012 vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden wurde (zu den Hintergründen der Rechtssprechung siehe hier). Diesmal geriet die Aachen Münchener ins Visier des Verbraucherschutzes, weil sie nicht auf Klauseln verzichten will, die angeblich den Kunden benachteiligen.

Kerstin Becker-Eiselen von der Verbraucherzentrale Hamburg sagt, „es ist unverständlich, warum wir diese Prozesse überhaupt führen müssen. Wir verlangen von den Versicherungskonzernen lediglich, dass sie das umsetzen, was der Bundesgerichtshof festgelegt hat". Ihrer Meinung nach wollen die Verbraucherzentralen Zeit gewinnen und so berechtigte Ansprüche ihrer Kunden schmälern. Laut Meinung von Becker-Eiselen tue die Branche gut daran, kostenbewusster zu arbeiten und es gar nicht erst zu Prozessen, wie diesen, kommen zu lassen. Dann „müsste sie ihren Kunden außerdem nicht die Bewertungsreserven oder Überschussbeteiligungen kürzen."

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat jetzt in einem erstinstanzlichen Urteil Recht bekommen. Sie hatte an fünf deutschen Landgerichten gegen die AachenMünchener Lebensversicherung AG und vier weitere Versicherungsunternehmen Klage erhoben. Mit von der Partie sind DBV, Postbank, Nürnberger und Axa.

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