Die Höhe der Grunderwerbsteuer kann jedes Bundesland selbst festsetzen und diese ist dementsprechend in den Ländern unterschiedlich hoch. Bereits zum Januar dieses Jahres hatten Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Steuern erhöht.

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Grunderwerbsteuer: Hessen plant Erhöhung für August, Saarland für Januar

Jetzt planen zwei weitere Bundesländer eine Steueränderung: Hessen will die Grunderwerbsteuer zum 1. August von fünf auf sechs Prozent anheben, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren ist im Gange. Und das Saarland plant zum 1. Januar 2015 eine Erhöhung von 5,5 auf 6,5 Prozent.

Einschließlich Notarkosten und Maklerprovisionen summieren sich Kaufnebenkosten damit immer häufiger auf bis zu 15 Prozent der Kaufsumme auf. In 14 Bundesländern liegen die Nebenkosten im zweistelligen Prozentbereich, nur in Bayern und Sachsen sind diese bislang stabil bei rund neun Prozent.

Steuersatz durch schnelles Handeln vermeiden

„Ab August zahlen Frankfurter bei einer 300.000-Euro-Wohnung bis zu 45.000 Euro für die Kaufnebenkosten, Münchner beim gleichen Kaufpreis 27.200 Euro“, rechnet Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG, vor.

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„Immobilienkäufer in Hessen und im Saarland können den erhöhten Steuersatz nur vermeiden, wenn sie den Kaufvertrag bis Ende Juli bzw. Ende Dezember beim Notar unterzeichnen“, weiß Goris. Maßgeblich ist in der Regel das Datum des notariellen Kaufvertrags.

Interhyp Gruppe

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