Dieser Tage versendet die Deutsche Rentenversicherung die Rentenanpassungsmitteilungen über die Rentensteigerung zum 1. Juli 2014. Für die 20,5 Millionen Rentner gibt es ab Juli eine Rentenerhöhung. Im Osten werden die Altersbezüge um 2,53 Prozent angehoben, im Westen um 1,67 Prozent.

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Mütterrente: Programmierarbeiten verzögern Auszahlung

Dagegen nicht enthalten im aktuellen Rentenbescheid ist die Mütterrente. Ursache dafür sind laut Rentenversicherung erhebliche Programmierarbeiten. „Bei den 9,5 Millionen Müttern, die bereits eine Rente erhalten, brauchen wir wegen der hohen Zahl der Betroffenen Zeit, um die Reform umzusetzen“, sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, der Rheinischen Post.

Rentenversicherung: Kein Antrag auf Mütterrente nötig

Neurentner, die ab 1. Juli 2014 neu in Rente gehen, sollen die Mütterrente dagegen bereits von der ersten Rentenzahlung an erhalten. Aber auch für die 9,5 Millionen Ruheständler, die bereits eine Rente erhalten, geht die Mütterrente nicht verloren. Diese soll bis Herbst berechnet und rückwirkend nachgezahlt werden.

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Betroffene erhalten darüber ein separates Schreiben. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Rentnerinnen und Rentner keinen expliziten Antrag auf Mütterrente stellen müssten.

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