Verbraucherschutz stärken und die Lebensversicherer in der Niedrigzinsphase entlasten - das sind die erklärten Ziele des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG). Das Gesetz, das voraussichtlich Mitte Juli vom Bundesrat beschlossen wird, enthält fünf größere Neuerungen, mit denen sich Lebensversicherungsunternehmen zeitnah befassen müssen:

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  • Die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren fließen nicht mehr in voller Höhe an ausscheidende Versicherungsnehmer. Stattdessen wird ein Teil zurückgehalten, der für die Finanzierung der an die verbleibenden Versicherten gegebenen Garantiezusagen notwendig ist.
  • Die Provisionen für neue Lebensversicherungen müssen dem Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt werden. Die Kostentransparenz gilt für Lebensversicherungen und nach Kabinettsentwurf des Gesetzgebers auch für alle anderen Versicherungssparten.
  • Die Höchstgrenze für den Zillmersatz wird von 40 auf 25 Promille gesenkt. Damit darf nur noch ein kleinerer Anteil der im Geschäftsjahr angefallenen Abschlusskosten des Neugeschäfts auf die Folgejahre übertragen werden.
  • Der Garantiezins für neu abgeschlossene Lebensversicherungen wird von 1,75 auf 1,25 Prozent abgesenkt, um dem gegenwärtig bestehenden Kapitalmarktumfeld (Niedrigzins) Rechnung zu tragen.
  • Versicherte müssen zu 90 Prozent statt bisher 75 Prozent an Risikoüberschüssen beteiligt werden.

IT und Aktuare überfordert

"Alle fünf Neuerungen müssen die Unternehmen in kurzer Zeit umsetzen. Teile sollen bereits mit in Kraft treten des Gesetzes im Juli 2014 verwirklicht werden", sagt Torsten Gillessen, Partner und Versicherungsexperte bei der PPI AG, "Damit sind Versicherer und besonders die Fachkräfte in den Bereichen IT und Aktuariat zeitlich überfordert."

In diesen Abteilungen wird bereits unter Hochdruck an den zukünftigen Berichtspflichten für Solvency II gearbeitet, von denen Teile ebenfalls in den nächsten Monaten abgeliefert werden müssen. Für viele der geplanten Inhalte des Lebensversicherungsreformgesetzes sind größere Änderungen in den EDV-Systemen nötig. "Allein die IT-seitige Umsetzung der Garantiezinssenkung bis zum Januar 2015 dürfte schwierig werden", warnt Gillessen. Kurzfristig müssten Versicherer in den betroffenen Abteilungen deutlich mehr Mitarbeiter-Kapazitäten zur Verfügung stellen.

„Senkung des Zillmersatzes wird den Kunden kaum zugute kommen“

Doch nicht nur IT-seitig kollidiert das LVRG mit der EU-Richtlinie zur Eigenmittelausstattung der Versicherer. "Teile des LVRG laufen den Zielsetzungen von Solvency II entgegen. Geld, das als Risikoüberschuss an Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, steht nicht für die Eigenkapitalbildung unter Solvency II zur Verfügung", sagt Gillessen, "An dieser Stelle müssen einige Versicherer umdenken."

Selbst im Sinne des Verbraucherschutzes ist das Gesetz in den Augen des Versicherungsexperten noch nicht ausreichend ausgearbeitet. "Die Senkung des Zillmersatzes wird den Kunden kaum zugute kommen. Die bestehenden Abschlusskosten gegenüber dem Vermittler muss der Lebensversicherer trotzdem abrechnen und wird sie daher vermutlich auf anderem Wege auf die Kunden abwälzen", so Gillessen. Die zeitlich eng getaktete Einführung des LVRG birgt sicherlich mehr Gefahren als Chancen für Versicherer und Kunden. Die Politik sollte nachbessern und zumindest längere Umsetzungszeiten einplanen.

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LVRG erst der Auftakt

Dabei ist das LVRG nur der Auftakt zu einer Reihe weiterer Regulierungen in den nächsten drei Jahren. "Mit der Einführung von MIFID 2 werden sich in 2015 die Spielregeln für Transparenz, Verbraucherschutz und Vertrieb für anlageorientierte Versicherungsprodukte verschärfen. Dieser Trend wird durch die neue Vermittlerrichtlinie IMD 2 fortgesetzt. Hier kommen im Wesentlichen die Änderungen aus MIFID 2 auf alle weiteren Sparten der Versicherung zur Anwendung", sagt Torsten Gillessen von der PPI AG.

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