Gilt es als grobe Fahrlässigkeit, wenn man sich im Straßenverkehr durch sein Navi ablenken lässt? In diesem Fall wäre der Schutz durch die Kaskoversicherung gefährdet, sofern grob fahrlässiges Verhalten laut Versicherungsvertrag eine Leistungskürzung vorsieht.

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Kfz-Versicherung: keine grobe Fahrlässigkeit durch Blick aufs Navi

Das Landgericht Osnabrück hat in dieser Frage nun ein Urteil zugunsten der Autofahrers gefällt. Ein kurzer Blick aufs Navi ist demnach nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen, sofern die Verkehrssituation nicht die besondere Aufmerksamkeit des Verkehrsteilnehmers erfordert.

Blick auf Navi bewirkt Unfall mit Mietwagen

Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Mietwagen-Nutzer sich bei der Autobahnfahrt kurz von seinem Navi ablenken lassen, weil er eine Sprachmeldung erhielt. Wegen dieser Unachtsamkeit kam er von der Straße ab und landete im Graben, so dass am Auto ein Sachschaden von 15.000 Euro entstand. Der Vermieter des PKW verlangte 50 Prozent des Schadenswertes, weil er grob fahrlässiges Verhalten des Nutzers geltend machte.

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Anders entschieden jedoch die Richter des Osnabrücker Landgerichtes, wie der Automobilclub ADAC berichtet. Demnach könne das Verhalten des Fahrers nicht als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden. Das sei nur dann der Fall, wenn die konkrete Verkehrssituation einen Blick aufs Navi nicht zulasse. Der Kaskoversicherer muss daher den vollen Schaden ersetzen (Az.: 1 O 785/13).

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