Im Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen zu einer Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB- Verordnung – RfBV) sei ein „...erneuter Angriff auf die Gelder der Versicherungskunden“ versteckt, warnte der BdV in einer Pressemeldung.
Mit der Einführung eines neuen Reservetopfes, der sogenannten „kollektiven RfB“, würden die Versicherungsunternehmen zukünftig den Sicherungsbedarf ihrer Unternehmen zu 80 Prozent vollständig aus Kundengeldern ausfinanzieren dürfen, so der BdV. Dabei sei vorgesehen, dass diese Gelder dem regulären System der Überschussbeteiligung entzogen werden. Die Verordnung sieht vor, dass Gelder, die einmal in der Reserve weggeparkt sind, nicht mehr für Überschussleistungen zur Verfügung stehen. „Das richtige Ansinnen, diese Rückstellungen neu zu ordnen, wird vom Finanzministerium konterkariert“ empört sich Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Diese Verordnung ist ein weiteres Geschenk an die Versicherungswirtschaft“.

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Laut Kleinlein würde dieser neue Reservetopf die Renditen für alle Lebensversicherungen, Riester- und Rüruprenten zusätzlich schmälern.

Der Entwurf der „Verordnung über den kollektiven Teil der Rückstellung für Beitragsrückerstattung“ wurde auch dem BdV zur Konsultation vorgelegt. In unüblich kurzer Frist mussten die Verbände nun bis heute ihre Stellungnahmen abgeben.

Vollständige Stellungnahme des BdV (PDF)

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