Der Entwurf des Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sieht in seinem Artikel 2 vor, dass im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 61 Absatz 2 folgender neuer Absatz angefügt werden soll (Zitat):

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„(3) Der Versicherungsvermittler hat dem Versicherungsnehmer die ihm für den Abschluss des Vertrages mit dem Versicherungsunternehmen vertraglich vereinbarte Provision als Gesamtbetrag in Euro mitzuteilen. Er hat dies nach § 62 zu dokumentieren.“

Im Klartext bedeutet dies eine Offenlegung aller Provisionen/Courtagen, also auch zu Sachversicherungen wie Haftpflicht, Hausrat, Unfall, Kfz etc. aber auch Risikolebensversicherungen, selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung etc.

Zu diesem Punkt des LVRG hat der Verlag Versicherungsbote eine Umfrage initiiert. Wenn Sie der Umfrage bei Politik und Presse möglichst hohes Gewicht geben wollen, dann bitten wir nicht allein um Ihre Teilnahme an der Kurzumfrage, sondern auch darum, dass Sie diese Umfrage an möglichst viele Kollegen weitergeben. Kopieren Sie dazu einfach den Link zur Umfrage (http://www.versicherungsbote.de/umfrage.lebensversicherungsreformgesetz.html) und senden Sie diesen baldmöglichst per Mail an Ihre Kollegen.

Zur Umfrage

Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Die Umfrageergebnisse werden auf www.versicherungsbote.de nach Ende der Umfrage veröffentlicht.

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Redaktion
Versicherungsbote

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