Konkrete Pläne für ein Lebensversicherungsreformgesetz hat das Bundeskabinett am Dienstag vorgelegt. Geplant ist, dass Gesetz bereits in der ersten Juni-Woche zu beschließen. Das Gesetz enthält unter anderem den Vorschlag zur Senkung des Garantiezinses von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent sowie eine Kürzung der Beteiligung von Kunden an Bewertungsreserven.

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Das Finanzministerium räumt Verbänden drei Tage ein, um sich zu einem Entwurf des Lebensversicherungsreformgesetzes zu äußern. Ein entsprechendes Schreiben mit dem 35-seitigen Entwurf im Anhang erreichte gestern Nachmittag den Bund der Versicherten e. V. (BdV). Darin heißt es „Die Anhörungsfrist für das Lebensversicherungsreformgesetz endet am 30. Mai 2014.“ Dies sei, angesichts der Bedeutung des Gesetzes für Millionen von Lebensversicherungskunden in Deutschland ein zu kurzes Zeitfenster. Zusätzlich liegen Christi Himmelfahrt und ein Brückentag dazwischen. „Derart kurzfristiges Vorgehen des Ministeriums widerspricht üblichen demokratischen Gepflogenheiten“, kritisiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Auch habe der BdV bislang nur über Umwege von dem Gesetzesvorhaben erfahren und wurde bislang nicht direkt eingebunden.

Nichtsdestotrotz will der BdV die verbleibende Zeit nutzen, um eine Position zu diesem Entwurf zu erarbeiten und etwaige Verbesserungsvorschläge anzubringen. Eine offizielle Stellungnahme kündigt der BdV für Freitag an, erste Einschätzungen am Mittwoch. „Grundsätzlich begrüßen wir den Umstand, dass jetzt endlich eine Diskussionsgrundlage von Seiten der Regierung geschaffen wurde. Darauf hat der Verbraucherschutz und Millionen von Versicherungskunden gewartet“, so Kleinlein. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung überrascht den Versicherungsmathematiker nicht: „Ziel scheint es zu sein, im Windschatten der Fußball-Weltmeisterschaft still und heimlich ein vermeintlich unpopuläres Gesetz durchzupeitschen.“

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Nach erster Sichtung der Eckpunkte des Gesetzes kommt Kleinlein zu einer zwiespältigen Bewertung: „Das Gesetz beinhaltet bittere Pillen für Verbraucher, aber auch für Versicherungsunternehmen wird es kein Zuckerschlecken.“ So müssen Versicherungskunden in bestimmten Fällen auf erhebliche Teile der Überschussbeteiligung verzichten. Versicherungsunternehmen sollen dagegen bei klassischen Angeboten die Abschlusskosten knapper kalkulieren.

Bund der Versicherten (BdV)

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