Die Bundesregierung will den schwächelnden Lebensversicherern unter die Arme greifen. Nun nimmt die Neuregelung des Versicherungssektors konkrete Züge an. In den am Dienstag in Berlin vorgelegten Plänen enthalten sind unter anderem Änderungen zu den Bewertungsreserven und beim Garantiezins, heißt es aus Regierungskreisen. Mit den Plänen sollen in erster Linie die zugesagten Garantieleistungen gesichert werden.

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Im Gegenzug sollen die Versicherer künftig stärker reglementiert werden. Schnell soll es gehen. So plane das Kabinett den Gesetzentwurf bereits in der ersten Juni-Woche zu beschließen. Anschließend soll sich der Bundestag im Juni und Juli mit dem Gesetzentwurf befassen.

Bundesregierung: Garantiezins soll 2015 sinken

Im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetz soll dann zum 1. Januar 2015 der Garantiezins für Neukunden von 1,75 auf 1,25 Prozent sinken. Auch die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven soll gekürzt werden. Dies soll allerdings nur dann geschehen, wenn der Garantiezins nicht gesichert ist. In diesem Fall soll es künftig auch keine Ausschüttungen an Aktionäre geben.

Beim aktuellen Stand der Bewertungsreserven müssten die Kunden, deren Verträge jetzt auslaufen, Einbußen hinnehmen. Diese hängen allerdings vom jeweiligen Unternehmen ab. Sollen sich aber im Durchschnitt bei Beträgen von bis zu 440 Euro bewegen. Dafür sollen Versicherungsnehmer künftig einen größeren Anteil an den Risikogewinnen erhalten. Diese sollen von 75 Prozent auf 90 Prozent steigen.

Provisionsdeckel kommt nicht

Überdies erhält die Finanzaufsicht Bafin mehr Befugnisse. Diese darf künftig unter anderem eine Dividenden-Ausschüttungssperre verhängen, wenn Zusagen an die Versicherten gefährdet sind.

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Auch die Abschlusskosten für Lebensversicherungen sollen gesenkt werden. Zwar soll es prinzipiell keinen Provisionsdeckel geben. Versicherer könnten demnach weiter frei über die Provisionshöhe entscheiden. Diese solle jedoch nicht mehr bei bis zu 40 Promille der Versicherungssumme liegen, sondern nur noch mit 25 Promille geltend gemacht werden dürfe. Will der Versicherer dennoch eine höhere Provision an seine Vermittler auszahlen, so solle dies zu Lasten der Erträge gehen. Ein weiterer wichtiger Punkt des Referentenentwurfs ist die Offenlegung der Provisionen.

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