Das Absicherungspaket umfasst Risiko- und Haftungsthemen im Arbeitsumfeld von Steuerberatungskanzleien und will so die Versicherungsbedingungen üblicher Tarife für Steuerberater übertreffen.

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Das Leistungsspektrum der provisionsfrei angebotenen Verträge umfasst:

  • auf kundenorientierte Bedingungen und maximale Leistungen ausgerichtete Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (VSH),
  • Rechtsschutzlösungen mit Premium-Straf-Rechtsschutz-Deckungen,
  • Lösungen für Cyber-Attacken und Betrug im Rahmen der Vertrauensschaden-Haftpflichtversicherung,
  • Manager-Haftpflicht-Lösungen wie D&O und Unternehmensleiterdeckungen,
  • Absicherungen für den zeitweisen oder kompletten Ausfall von Schlüsselpersonen
  • sowie ein Vorsorge-Service-Paket bei Notfällen der Kanzlei-Inhaber.

Der Leistungsumfang sichert nicht nur die Kanzlei und damit gleichzeitig eventuell geschädigte Mandanten ab, sondern dokumentiert auch die besondere Berater- und Vorbildposition der Kanzlei, die oft weit in die Unternehmensberatung hineinreicht. „Einzelne Bausteine und Lösungen lassen sich auch ideal auf die Situation vieler Mandanten der Kanzleien anwenden und dienen somit auch vielen mittelständischen Unternehmern“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Natürlich werde der VSAV mit dem erweiterten Absicherungsleistungen auch um neue Mitglieder und Netzwerkpartner werben.

Für Steuerberater ist die VSH-Versicherung eine wichtige Grundlage im Schadenfall, um nicht durch ungünstige Klauseln und Vertragskonstellationen teilweise oder sogar ganz für Schäden aufkommen zu müssen. Mit den neuesten Bedingungen und dem Wegfall alter, in der Regel nachteiliger Klauseln wie der Sozienklausel stellen Steuerberater die Weichen für eine deutlich bessere Absicherung. Durch die provisionsfrei gestalteten Netto-Tarife kommt es je nach zu versicherndem Risiko zu Prämienreduzierungen.

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Steuerberatern sei zudem dringend empfohlen, zumindest den Deckungsumfang der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genau zu prüfen oder von Experten prüfen zu lassen. Eine deutlich höhere Absicherungssumme als die gesetzlich geforderte Mindestdeckungssumme zeige auch den Mandaten die Souveränität der Kanzlei.

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