Allerdings seien Verbraucher den Anbietern tendenziell unterlegen. In einer sozialen Marktwirtschaft müsse daher der Staat den Verbraucher schützen, indem er einen geeigneten ordnungsrechtlichen Rahmen schaffe.
Dieser Schutz dürfe nicht in Gängelei ausarten: „Wir können Verbraucher nicht in einen Kokon einspinnen und alle auch nur ansatzweise riskanten Angebote von ihnen fernhalten und verbieten“, erläuterte König. Wer privaten Anlegern generell das Recht nehme, ihr Geld in Risikoanlagen zu investieren, greife unverhältnismäßig tief in ihre Privatautonomie ein und schade dem Wettbewerb. „Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen – auch wenn wir über die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes diskutieren“, mahnte die BaFin- Präsidentin. Man sollte sich fragen, „was wir künftig als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betrachten und welche eventuellen Schlupflöcher wir schließen sollten, um Anleger vor unkalkulierbaren Schäden zu bewahren.“ Nachdenken solle man aber auch über eine Ausdehnung der Prospektpflicht, die Verständlichkeit von Informationen und den Vertrieb von Finanzanlagen.

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In puncto Finanzstabilität stellt sich nach Ansicht Königs ebenso wie beim Verbraucherschutz die Frage nach dem rechten Maß an Regulierung. „Wir brauchen einen regulatorischen Rahmen, der uns Aufsehern hilft, das öffentliche Gut Finanzstabilität zu schützen und die zerstörerische Kraft von Krisen zu mildern“, erklärte König und fügte hinzu, zugleich müsse man den Akteuren auf den Märkten genug Spielraum für Innovation und unternehmerisches Handeln lassen. Von Überregulierung könne derzeit keine Rede sein. Einige wichtige Regulierungsschritte müssten sogar noch getan werden.

Was die Regulierung von Over-the-Counter-Derivaten angehe, sei man mit der Einführung der Pflicht, standardisierte OTC-Derivate über Zentrale Gegenparteien abzuwickeln, noch nicht ganz auf der sicheren Seite: „Wir müssen aufpassen, dass sich dort nicht neue systemische Risiken aufhäufen“, sagte König. Es sei daher nur konsequent, über ein Regelwerk nachzudenken, dass sich der geordneten Abwicklung Zentraler Gegenparteien widme.

Basel III, dessen Regelungen nach und nach bis 2019 Geltung erlangen, attestierte sie schon jetzt stabilisierende Wirkung. Dass man in Basel und Brüssel am Prinzip der Risikosensitivität festgehalten habe, begrüßte König ausdrücklich. Sie sehe auf diesem Gebiet sogar noch Nachholbedarf, sagte sie u.a. mit Blick auf den Umgang mit Staatsanleihen.

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Die BaFin-Präsidentin betonte, wie wichtig es sei, ein grenzüberschreitendes Abwicklungsregime für systemrelevante Banken zu schaffen. Die Europäische Union habe bereits den Grundstein für ein solches Regime gelegt. Dessen Makel sei aber die Reichweite: „Wenn wir die De-facto-Staatsgarantie für systemrelevante Banken abschaffen wollen, müssen wir ein globales und grenzüberschreitend wirksames Abwicklungsregime entwickeln.“

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