Bei einer Stornohaftung von fünf Jahren sei das „Ende der Fahnenstange erreicht“ - so der Grundtenor in der gestern verbreiteten Stellungnahme der IGVM.

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Die Stellungnahme richtet sich im wesentlichen gegen die Pläne, eine erneute Verlängerung der Stornohaftung auf 10 Jahre durchzuführen. Bliebe es bei einer Haftungszeit von fünf Jahren, soll - so schlägt der GDV vor - ein weiterer Abschlag von der Courtage auf 20 bis 25 ‰ (10 Jahre: Deckelung auf 30 bis 35 ‰) vorgenommen werden. 


Wilfried E. Simon, 1. Stellvertretende Vorsitzende der IGVM e.V., weist in der Stellungnahme u.a. darauf hin, dass „[...] Versicherungsmakler Abschlusscourtagen benötigen, um damit niedrige Courtageerlöse im Kompositbereich (SUH-K-RS etc.) zu subventionieren (Quersubvention).“

Zudem richten die Versicherungsmakler auch eigene Forderungen an die Produktgeber: Die Lebensversicherer sollten flexiblere Vorsorgeprodukte entwickeln, „[...] die sich den Lebensumständen des Versicherungsnehmers bzw. der versicherten Person verlustfrei anpassen lassen.“
Dass Versicherer auf Verlangen auch abschlussfreie Nettotarife anbieten müssen, begründet die IGVM mit Hinweisen auf die Stellung des Versicherungsmaklers und europäisches Kartellrecht: „Denn die jetzige Handhabung nach § 8 KaIV, wonach die Abschlusskosten in die Prämien eingerechnet werden, stellt gegenüber Versicherungsmaklern, die im Lager der Versicherungsnehmer und damit auf der Nachfragerseite stehen, eine unzulässige Preisbindung der zweiten Hand dar, die gegen europäisches Kartellrecht verstößt.“

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