„Unsere Gesellschaft wird älter, dadurch werden auch die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung langfristig steigen. Wenn wir auch weiterhin eine hochwertige Versorgung sicherstellen wollen, ohne die Krankenkassenmitglieder über Gebühr zu belasten, müssen wir die Finanzstruktur der Gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig festigen [...]“, erklärte Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe.



Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent abgesenkt. Die Hälfte, nämlich 7,3 Prozent trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, wird gestrichen, genauso wie der pauschale Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen bisher erheben konnten. Stattdessen kann künftig jede Krankenkasse einen kassenindividuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Weil dieser prozentual direkt vom Einkommen eingezogen wird, entfällt das bürokratische Einzugsverfahren des bisherigen Zusatzbeitrags, genauso wie ein steuerfinanzierter Sozialausgleich. 



Wie hoch der Zusatzbeitrag einer Kasse ausfallen wird, hängt davon ab, wie wirtschaftlich eine Kasse arbeitet. Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. „Durch das Gesetz erhöhen wir den Anreiz der Kassen im Wettbewerb um Versicherten eine qualitativ hochwertige Versorgung anzubieten und effizient zu wirtschaften, um so die Zusatzbeiträge möglichst gering zu halten. Außerdem wird es den Kassen erleichtert, ihre teilweise erheblichen finanziellen Reserven an ihre Mitglieder weiterzugeben“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.



Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Krankenkassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen für einzelne Krankenkassen führt, ist ein vollständiger und unbürokratischer Einkommensausgleich vorgesehen. Dadurch werden alle Krankenkassen in Bezug auf die Höhe der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder rechnerisch gleichgestellt. Zudem wird der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich in den Bereichen Krankengeld und Auslandsversicherte weiterentwickelt.


Mehr Transparenz im Gesundheitswesen


Der Regierungsentwurf sieht zudem den Aufbau eines fachlich unabhängigen, wissenschaftlichen Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor. 


„Patientinnen und Patienten wünschen sich zu Recht mehr Transparenz, wenn es um die Qualität der medizinischen Versorgung geht. Weil wir Qualitätswettbewerb wollen, brauchen wir auch verlässliche Kriterien, an denen wir Qualität festmachen können. Deshalb beginnen wir noch in diesem Jahr mit dem Aufbau eines neue Qualitätsinstituts. Es soll wissenschaftlich abgesicherte Qualitätskriterien entwickeln und Qualitätsvergleiche veröffentlichen“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. 


Das Gesetzgebungsverfahren soll zügig abgeschlossen werden, damit die Neuregelungen mit einer hinreichenden Vorlaufzeit am 1. Januar 2015 in Kraft treten können. Einzelne Regelungen, wie etwa zum Qualitätsinstitut, sollen bereits früher in Kraft treten.