Makler sind selbständige Firmen und nicht etwa „Agenturen“ der Versicherer! Makler sind nicht Mitglied im GDV! Makler lassen sich nicht in der Manier von Ausschließlichkeitsvertretern von Versicherern ausbilden, schon gar nicht in Sachen Beratungskompetenz beim Kunden.

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Versicherer versuchen hier - m. E. unbemerkt und ohne jede Kontrolle - ein für Makler äußerst gefährliches „Gemenge“ aus Abhängigkeiten, hausgemachten Verpflichtungen und Verstrickungen zu installieren.

Verschiedene Versicherer (nicht der Gesetzgeber!) fordern die Unterschrift der Makler unter einen vom Verband der Versicherer (!) entwickelten Kodex. Das dieser Kodex dann als Basiskodex von Verbänden, in denen vornehmlich Strukturvertriebe, Industriemakler und Vertreter der Ausschließlichkeit organisiert sind „weiterentwickelt“ wurde, ist dabei unerheblich.

In der Zeitschrift „Ass Compact“ (Ausgabe März 2014 / Seiten 92 und 93) findet sich dazu ein interessanter Artikel von Herrn RA Hans-Ludger Sandkühler. Sicher muss man mit dem Artikel des geschätzten Herrn RA Sandkühler nicht unbedingt gänzlich einer Meinung sein, aber in Einem hat Herr RA Sandkühler auf jeden Fall Recht. Zitat aus dem Artikel: „Sie müssen sich auch nicht unterwerfen oder etwas unterschreiben. Abstimmung mit den Füßen reicht. Einfach nur tun.“

An anderer Stelle meint er jedoch, dass zumindest der Basiskodex kein Problem sei. Dies sehe ich nicht so. Ich halte es lieber mit dem Spruch: Wehret den Anfängen! Makler sind Makler und eben nicht Vertreter, Agenturen oder Mehrfachagenten. Makler stehen nicht im Lager des Versicherers. Aus diesem Grunde sollten Makler eben auch nicht (wie im Basiskodex) mit Mehrfachagenten „vermischt“ werden.

Zweifelsohne haben sich aber auch Makler geltenden Gesetzen zu unterwerfen. Wenn also (neben dem Gesetz) tatsächlich ein Kodex geschaffen werden soll, dann bitte für Makler ein eigener – von Maklern für Makler. Denn der Makler ist „eigen“, da er als einziger Vermittler im Lager des Kunden steht.

Im Weiteren fragt ein Presseorgan gar, ob Makler bald mit „Allianz Fahndern“ im Büro rechnen müssen. Dies trifft aber m. E. nicht des Pudels Kern. Denn der Versicherer darf dies beim Makler natürlich nicht. RA Sandkühler meint in seinem vorstehend benannten Artikel hierzu: „Die Versicherer sind aufsichtsrechtlich (§ 80 VAG, BaFin RS 9/2007) schon lange verpflichtet, die Zuverlässigkeit aller (!) an sie vermittelnden Vermittler zu überprüfen. Und es fehlt an der erforderlichen Zuverlässigkeit, wenn der Vermittler gesetzliche Vorgaben nicht einhält. Spätestens bei Kenntnis dieser muss eine Klärung durch den Versicherer erfolgen und im Zweifel die Zusammenarbeit beendet werden.“

Hierzu vertrete ich jedoch teilweise eine andere Meinung. Denn zumindest die von RA Sandkühler benannten Grundlagen (§ 80 VAG, BaFin RS 9/2007) geben dies m. E. allein nicht her. In § 80 VAG ist z. B. geregelt, dass Versicherer nur mit Vermittlern zusammenarbeiten dürfen, die im Register eingetragen sind. Das hat aber mit dem Kodex nichts zu tun. Im BaFin Rundschreiben ist ausgeführt: „Gemäß § 80a VAG müssen Versicherungsunternehmen Beschwerden über Vermittler, die für sie tätig sind, beantworten". Der Makler ist aber gerade nicht für Versicherer, sondern für seine Mandanten (Kunden) tätig. In § 80a VAG heißt es wörtlich „Versicherungsunternehmen müssen Beschwerden über Versicherungsvermittler, die ihre Versicherungen vermitteln, beantworten. Bei wiederholten Beschwerden, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit erheblich sein können, müssen sie die für die Erlaubniserteilung nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen.“ Somit ist festzustellen, dass Versicherer bei wiederholten Kundenbeschwerden über einen Versicherungsvermittler (also auch Makler) die zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen haben und nicht etwa gehalten sind beim Makler „einzurücken“.

Um zu des Pudels Kern zurück zu kehren: Die Frage ist nicht, ob ein Versicherer beim Makler „einrückt“ (weil er dies nicht darf!). Die Frage ist vielmehr, was Makler selbst tun werden. Nur laut lamentieren und nur meckern hilft nichts! Das Ziel selbst, also weg zu kommen vom „Budapest Image“, sollte auch Maklern am Herzen liegen. Zwar sind Makler in Budapest nicht anwesend gewesen, aber die Öffentlichkeit hat eben noch nicht gelernt zwischen Vertreter und Makler zu unterscheiden. Die Festschreibung bestimmter Verhaltensrichtlinien, z. B. mittels eines Ehrenkodex, ist in Bezug auf das "Budapest Image" also gut gedacht, auf Makler bezogen aber - bewusst oder unbewusst - schlecht gemacht. Daher kann die Aufforderung an die Maklerschaft nur lauten: Ändert etwas! Zeigt gemeinsam „Wir sind allein Interessenvertreter unserer Mandanten (Kunden) und handeln selbstbestimmt!“

Fazit: Maklern, die Courtage-Nachträge zum GDV Verhaltenskodex erhalten, ist zu empfehlen diesen Nachträgen ausdrücklich zu widersprechen und für einen eigenen Kodex zu sorgen.

Für die im Entwurf der IMD 2 und im Kodex (vorauseilend) stehende Verpflichtung zur Weiterbildung bieten die Versicherer selbstverständlich gleich selbst eine Lösung an – die von ihnen gesteuerte Initiative „gut beraten“. Alles läuft m. E. nach dem Motto „Wir kriegen Dich immer!“.

Denn die Versicherer werden letztlich wohl sagen: „Entweder Du unterschreibst den Kodex oder wir kündigen Dir die Courtagezusage!“ oder „Gut, Du hast den Kodex unterschrieben – nun musst Du Dich daran halten und (unsere) Schulungen besuchen!“ Ein Schelm, der meint, dass gerade die Versicherer der Initiative „gut beraten“ sich dabei denken könnten, die Makler verkaufsgesteuert zu schulen.

Tatsache ist jedoch, dass schon heute Makler auf den Schulungen von Versicherern oder Pools sitzen, um vermeintlich bereits heute benötigte „Bildungspunkte“ zu erhaschen. Tatsache ist auch, dass die Makler zwingend bis zum Ende der jeweiligen Schulung anwesend sein müssen – ganz egal ob die Schulung in Teilen eher eine Werbeveranstaltung oder verkaufsgesteuert ist. Und der Gesetzgeber schaut einfach zu. Tolle Wurst! Ist ja alles auch ganz sicher im Sinne des Verbraucherschutzes ...!

Umso schlimmer, wenn verschiedene Vermittlerverbände, Maklerpools oder Verbünde sich zum verlängerten Arm der Versicherer machen lassen, in dem sie (auf welche Weise auch immer – also auch durch Schweigen) den GDV Verhaltenskodex, den Basiskodex oder die von Versicherern gesteuerte Initiative „gut beraten“ unterstützen oder gar selbst dafür werben. Zur Initiative „gut beraten“ hatte der Versicherungsbote bereits eine kritische Stellungnahme von Herrn Udo Rummelt (Maklerpool INVERS aus Leipzig) veröffentlicht, der in meinen Augen nichts hinzuzufügen ist.

Fazit: Maklern ist ganz eindeutig zu empfehlen, sich um eine eigene, ihre „Makler Weiterbildungseinrichtung“ zu bemühen.

Den „Versicherungsbote“ seinerseits – immerhin bezeichnet er sich selbst als „Informationsdienst für Versicherungsmakler“ – fordere ich hiermit auf, in dieser Hinsicht etwas zu unternehmen und tätig zu werden – gerade in Sachen GDV Verhaltenskodex und Initiative „gut beraten“!

In diesem Sinne:
„Hallo Herr Geschäftsführer und Chefredakteur Michael Fiedler. Was werden Sie als Informationsdienst für Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagevermittler für Ihre Zielgruppe tun?“

Makler müssen selbst aktiv werden

Nur die Makler selbst können den Anfang machen! Zum Beispiel in Sachen GDV Verhaltenskodex und in Sachen Initiative „gut beraten“. Makler, zeigt Rückgrat - widersprecht Courtagenachträgen, bzw. den Anhängen in neuen Courtagezusagen, die den GDV Verhaltenskodex oder den Basiskodex als Grundlage haben. Lasst Euch nicht von der durch Versicherer gesteuerten Initiative „gut beraten“ vereinnahmen! Organisiert Euch und schafft einen eigenen Verhaltenskodex und eine eigene, auf Makler fixierte Bildungseinrichtung. Und ja, selbst für sich zu sorgen, kostet Geld - Euer Geld, das Geld des Maklers! Genau so, wie bei anderen Ehrenberuflern, wie z.B. bei Rechtsanwälten, die ebenfalls selbst für Ihre Weiterbildung aufkommen müssen. Was meinen Sie als Makler und/oder unabhängiger Finanzanlagevermittler? Ohne zu wissen, was es tatsächlich kosten würde:

Wäre Ihnen Ihr unabhängiger, Makler orientierter Verhaltenskodex und Ihre unabhängige Fortbildungseinrichtung einen Beitrag von z.B. 100,-- Euro monatlich wert? Was meinen Sie? Zeigen Sie Rückgrat?

Ich glaube allerdings, dass sich in ganz Deutschland nicht einmal 500 Makler finden werden, die eine schriftliche Verpflichtungserklärung dazu abgeben würden, diese angenommenen 100,-- Euro monatlich tatsächlich für ihren eigenen Kodex und eine eigene Maklerbildungseinrichtung zu investieren. Sehen Sie - und genau davon leben viele Versicherer und können Maklern diktieren, was immer sie wollen. Und damit haben diese Versicherer recht, denn es wäre unternehmerisch als Versicherer unklug etwas anderes zu tun, solange Makler nicht als Makler agieren.

Belehren Sie mich doch einfach eines Besseren, sehr geehrte Damen und Herren Versicherungsmakler, sehr geehrte Damen und Herren unabhängige Finanzanlagevermittler, sehr geehrter Verlag Versicherungsbote. Macht gemeinsame Sache! Startet eine richtig große Aktion - sammelt Unterstützer! Nutzt jedes Medium, was immer geht!

@Versicherungsbote:

Erstellen Sie doch mal eine Seite, in der sich Makler eintragen können, die verbindlich gewillt sind 100,-- Euro monatlich (oder was dafür eben notwendig ist) in ihre Bildung, ihren Kodex und damit in ihre eigene Unabhängigkeit von den Produktgebern zu investieren!

@Makler:
Fordern Sie Kollegen auf der Liste beizutreten! Macht Euch gemeinsam stark! Stimmt mit den Füßen ab, wenn Versicherer sich gegen einen eigenen Maklerkodex verwehren. Das wäre doch wenigstens schon mal der Anfang des tatsächlich von Produktgebern unabhängigen Versicherungsmaklers und einem tatsächlichen Informationsdienst für Versicherungsmakler…


meint Ihr
Freddy Morgengrauen,
der sich gerade nicht mehr sicher ist, ob der Versicherungsbote diesen Artikel veröffentlichen wird.

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Anmerkung der Redaktion:
Wir haben die Idee von Herrn Morgengrauen aufgegriffen und für Makler eine Möglichkeit geschaffen, sich unverbindlich für ein Weiterbildungsprogramm zu registrieren. Wir sind bereit, eine von Produktgebern unabhängige Bildungseinrichtung explizit für Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagenvermittler ins Leben zu rufen, sofern sich genügend interessierte Makler und Finanzanlagenvermittler bis zum 31.05.2014 finden. Außerdem haben wir einen für Makler angepassten Verhaltenskodex entwickelt.

Nähere Informationen und ein Formular haben wir hier bereitgestellt.

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