Steht die Versicherungswirtschaft, nach der Umstellung auf Unisex-Tarife, vor einer neuerlichen Neukalkulation und eventuell vor einem großen Scherbenhaufen? Geht es nach der EU-Richtlinie “Anti-Discrimination Directive” sollen Versicherungstarife künftig unabhängig von Alter und Gesundheitszustand angeboten werden. Das berichtet Cash online.

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Einheitliche Beiträge wegen Diskriminierung

Das wäre gleichbedeutend mit einem Einheitsbeitrag für viele Versicherungssparten. Dann müsste der 20-jährige ebenso viel Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen, wie der 55-jährige mit einem Bandscheibenvorfall, zwei Kreuzbandrissen und einem Beckenschiefstand.

Das hätte zur Folge, dass sich vermehrt alte und kranke Menschen gegen entsprechende Risiken absichern würden. Quintessenz aus solch einem Szenario wären höhere Prämien für die Versicherten. Dadurch würde auch das Prinzip der Altersvorsorge aufs Spiel gesetzt. Immerhin könnten dann, auf Grund der mangelnden Differenzierungsmöglichkeit, keine Alterungsrückstellungen mehr aufgebaut werden.

Endgültige Entscheidung ist noch nicht in Sicht

Glücklicher Weise ist bis dato noch alles offen. Zwar hat das EU-Parlament, der 2008 von der EU-Kommission vorgeschlagenen, Richtlinie zugestimmt. Jedoch ist eine endgültige Entscheidung noch nicht in Sicht. “Wann der Rat zu einer Entscheidung kommen wird, können wir nicht sagen”, erklärte eine EU-Sprecherin gegenüber Cash.

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Für eine Umsetzung der Richtlinie müssten ohnehin alle Mitgliedstaaten zustimmen. Dies scheint aktuell aber eher unrealistisch zu sein. “In den vergangenen Jahren war Deutschland gegen eine Verabschiedung der Richtlinie, auch Litauen, Malta und die Tschechische Republik waren skeptisch”, ergänzte die Sprecherin.

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