Die IMD2-Richtlinie reguliert vor allem den Verkauf von Lebens- und Sachversicherungen. Künftig sollen für Versicherungsfirmen wie Makler gleiche Bedingungen herrschen und alle Anbieter müssen ihren Kunden gleiche Informationen zur Verfügung stellen. Die Provisionsoffenlegung ist Teil der PRIPs-Verordnung, die sich in erster Linie auf „verpackte“ Finanzprodukte bezieht.

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Sämtliche Kosten und Nebenkosten, einschließlich der Kosten der Beratung, sind künftig als Gesamtsumme anzugeben. Dem Kunden solle damit ermöglicht werden, dass er diese Gesamtkosten sowie die kumulative Wirkung auf die Rendite der Anlage verstehen kann. Auf Verlangen des Kunden muss auch eine Aufstellung der Kosten nach einzelnen Posten erfolgen.

Giegold: Europaparlament weist Versicherungslobby in die Schranken

Die Versicherungen rücken damit näher an grundlegende Transparenzregeln, die für Investmentfonds und andere Anlageprodukte unter der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID I bereits gelten. Wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher und Schattenberichterstatter der Grünen im Europaparlament Sven Giegold kommentierte: „Die Abgeordneten wollen konkrete Zahlen sehen, die verdeutlichen wieviel ein Vermittler beim Verkauf eines Produkts verdient. Bei Versicherungsanlageprodukten (z. B. Lebensversicherungen) geht die Transparenz noch einen Schritt weiter: Alle mit dem Produkt verbundenen Kosten und Gebühren sollen offengelegt werden, eine jährliche Übersicht soll bei Verbrauchern regelmäßig für Durchblick bei Kosten und Ertrag ihrer Geldanlage sorgen.“

Giegold weist auch darauf hin, dass die EU-Abgeordneten „das Dickicht der Koppelungsgeschäfte entflechten“ wollen. Etwa bei Risikolebensversicherungen mit Sparanteilen müssen Vermittler ihre Kunden auch über die Preise der einzelnen Bestandteile informieren und sie getrennt anbieten. „Schön verpackte Versicherungsgurken, die oft Leistungen mit wenig Nutzen für den Kunden enthalten, sollen so vom Markt verschwinden“ resümiert der Abgeordnete. Für die Riesterverträge ändere sich allerdings nichts durch die europäische Richtlinie. So lehnte etwa eine Mehrheit aus Konservativen und Sozialdemokraten unverständlicherweise ab, dass die Europäische Versicherungsaufsicht (EIOPA) Produkte, die Verbraucherschutz oder Marktstabilität gefährden, aus dem Markt nehmen kann.

„Trotz dieser Schrammen ist es jedoch erfreulich, dass das Europaparlament die von der EU-Kommission geplanten Verbesserungen des Verbraucherschutzes etwa aufrecht erhält und die Versicherungslobby in ihre Schranken weist“, meint Giegold. Der federführende Berichterstatter Werner Langen (CDU/EVP) habe sich aus seiner Sicht lange gegen entsprechende Regeln gewehrt, sich aber letztlich angesichts einer Mehrheit aller anderen Fraktionen im Rahmen der Kompromissverhandlungen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung gebeugt.

Ist Debatte um Provisionsverbot nun entschieden?

Ein generelles Verbot von Provisionen wird es nicht geben. Doch liegt die Entscheidung, ein Provisionsverbot zu erlassen, künftig beim jeweiligen EU-Mitgliedsstaat. Im Kommissionsentwurf wurde Artikel 24 Punkt 5 geändert und durch Punkt 5a ergänzt. Dort heißt es: „Die Mitgliedstaaten können zusätzlich das Angebot oder die Annahme von Gebühren, Provisionen oder nichtmonetären Vorteilen von Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung einer Versicherungsberatungs-Leistung verbieten oder weiter einschränken […]." Langen erläuterte, dass ein vollständiges Provisionsverbot „mit knapper Mehrheit verhindert wurde“ und zeigte sich erfreut, berichtet Versicherungsjournal.

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Doch ist damit die Debatte um Provisionsverbote nun endgültig entschieden? „Ein Provisionsverbot als Ergebnis der Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament erscheint mir unwahrscheinlich. Im Prinzip liegt diese Entscheidung jetzt bei den Mitgliedsstaaten und der individuellen Umsetzung in nationales Recht. MiFID II stellt den EU-Ländern ausdrücklich frei, nachträglich ein Komplettverbot zur Annahme von Provisionen einzuführen. Damit ist in Deutschland jedoch nicht zu rechnen. Die beratenen Bundesratsausschüsse bevorzugen mit dem hard disclosure vielmehr eine obligatorische Provisionsoffenlegung für alle Sparten. Darauf sollten sich Anbieter und Vermittler einstellen“, beantwortet Frank Hammer, Managing Consultant bei der Unternehmensberatung Q_PERIOR, diese Frage gegenüber Versicherungsbote. Ein ausführliches Interview mit Frank Hammer zur Vergütungsfrage und IMD2 erscheint in der kommenden Ausgabe des Versicherungsbote Fachmagazins (kostenlos bestellen).

EU-Parlament / Sven Giegold

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