Ende Januar hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zu Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Die von der Bundesregierung geplanten neuen Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung würden die Rentenkasse bis zum Jahr 2030 um mindestens 160 Milliarden Euro belasten, kritisierte die Fraktion Bundes 90/Die Grünen im Bundestag.

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„Vollkommen unklar bleibt, welche Gesamtkosten bis zum Jahr 2030 für den Bundeshaushalt entstehen, welche Verteilungswirkungen sich ergeben, zu welchen Beitragsausfällen es durch einen vorzeitigen Rentenbezug kommt, in welchem Maße Frühverrentungen drohen, wie sich der begünstigte Personenkreis zusammensetzt, welche Berufs- und Einkommensgruppen profitieren, welche Personen eben nicht in den Genuss der neuen Leistungen kommen, welche Personen bzw. Personengruppen für die zusätzlichen Leistungen aufkommen und ob bzw. wann Maßnahmen gegen Altersarmut von dieser Bundesregierung ergriffen werden.“ kritisierten Bundes 90/Die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (18/430).

Um die Mehrausgaben finanzieren zu können, wird der Beitragssatz laut Gesetzesentwurf auf 22 Prozent im Jahr 2030 ansteigen. Derzeit liegt er bei 18,9 Prozent. Der Bund will ab 2019 zudem drei Jahre lang stufenweise 0,5 bis 2 Milliarden Euro jährlich an Zuschuss leisten, um ausgeweitete Leistungen für Kindererziehung für vor 1992 geborene Kinder zu decken. „Die damit einhergehende stabilisierende Wirkung auf die Entwicklung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung stärkt die Generationengerechtigkeit und die finanzielle Tragfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Beitragssatzobergrenzen und Mindestsicherungsniveaus werden eingehalten.“ verspricht die Regierung in ihrer Antwort (18/629).

Profitieren würden von der Rente abschlagsfreien ab 63 nach Berechnungen der Bundesregierung zunächst 200.000 Beschäftigte. Ein Viertel davon seien Frauen. Die Zahl der Begünstigten werde zudem langfristig - entsprechend den größeren Rentenzugängen in den nächsten Jahren - auf 25 Prozent anwachsen, erklärte die Bundesregierung auf die Anfrage.

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Von den geplanten Verbesserungen in der Erwerbsminderungsrente werden den Angaben zufolge nahezu alle Versicherten profitieren, die ab dem 1. Juli 2014 in eine solche Rente gehen. Im Jahr 2012 seien dies rund 179.000 Personen gewesen, darunter knapp die Hälfte Frauen, heißt es.

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