Vor dem Hintergrund einer unveränderten Niedrigzinsphase schlägt die DAV im Euroraum für das Jahr 2015 vor, den Höchstrechnungszinssatz für Lebensversicherungsverträge mit Zinsgarantie auf 1,25 % zu senken.
Der Höchstrechnungszins ist der garantierte Zins über die gesamte, oft jahrzehntelange Laufzeit des Vertrages. Die Langfristigkeit dieser Garantie macht es erforderlich, den Höchstrechnungszins immer ein gutes Stück unterhalb des aktuell erzielbaren sicheren Zinssatzes festzusetzen. Die jährlich durch die Unternehmen erzielte, in der Regel deutlich höhere Verzinsung des eingezahlten Kapitals wird den Kunden über diverse Überschüsse zugeschrieben.

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Die Berechnung des Höchstrechnungszinssatzes erfolgte wie in den Vorjahren in Anlehnung an die Umlaufrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro-Währungsgebiet mit einer Laufzeit von zehn Jahren im Jahr 2013. Neben den zehnjährigen wurden auch die fünfjährigen Zinsszenarien zur Analyse herangezogen, um in dem derzeit weiter anhaltenden Niedrigzinsumfeld die mittelfristige Perspektive und die gestiegene Volatilität stärker in den Blick nehmen zu können.

Da die weiteren ökonomischen und finanziellen Entwicklungen im Euroraum derzeit nur schwer abzuschätzen sind, hält es die DAV für dringend angezeigt, die weitere Zinsentwicklung genau zu beobachten und darauf basierend die jetzige Empfehlung im Laufe des Jahres 2014 noch einmal zu überprüfen und sie bei einer Veränderung der Rahmenbedingungen für die langfristigen Kapitalmarktzinsen ggf. auch zu revidieren.

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Wichtig für die Kunden der Lebensversicherung: Die Senkung des Höchstrechnungszinses ab dem Jahr 2015 gilt nur für neue Verträge. Für bestehende Verträge ändert sich der bei Vertragsabschluss jeweils vereinbarte Rechnungszins nicht.

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