Die sogenannte Beitragsdynamik gehört dazu. Dabei reichen einfache Rechenbeispiele, um die Notwendigkeit dieser Leistung darzulegen.

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So überzeugen Sie Ihre Kunden vom Schutz vor Inflation

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, fühlt sich gut geschützt. Die Police wird, solange es nicht zur Berufsunfähigkeit kommt, meist nur dann hervorgekramt, wenn eine Familie gegründet wird oder man eine Beförderung feiert. Dann ist es - solange es der Vertrag zulässt - Zeit für eine Erhöhung der gewünschten Rentenhöhe. Dabei gibt es noch einen anderen guten Grund die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente im Auge zu behalten. Wer bei Berufsunfähigkeit Einkommensverluste durch Inflation vermeiden möchte, sollte bei einem Vergleich der verschiedenen Angebote auf eine Beitragsdynamik achten.

Wann steigt die Rentenhöhe bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll die Einkommensausfälle bei Berufsunfähigkeit ausgleichen. Deshalb bieten mittlerweile viele Versicherer eine Nachversicherungsgarantie an. Schließlich läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung meist über mehrere Jahrzehnte. In diesem Zeitraum ändern sich in der Regel nicht nur das Gehalt sondern auch die persönlichen finanziellen Ansprüche. Daher kann man mit einer Nachversicherungsgarantie die Rentenhöhe nachträglich nach oben hin anpassen. Dabei wird keine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Allerdings sind es nicht nur die eigenen Ansprüche, die dazu führen können, dass die BU-Rente am Ende zu niedrig ist. Denn durch die Inflation verringert sich mit der Zeit der Wert der vereinbarten Rente.

Ein Beispiel: Ein Berufsanfänger hat im Jahr 1992 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die vereinbarte Rente betrug 1.000 DM, also rund 511 Euro. Berücksichtigt man die Inflation, waren diese 511 Euro damals aber viel mehr wert. So entsprachen sie der Kaufkraft von heute 750 Euro. Das bedeutet, dass sich der Wert der BU-Rente im Laufe der Jahre um rund ein Drittel verringert hat.

Alte BU-Verträge bieten daher meist keine ausreichende finanzielle Unterstützung. Mit einer sogenannten Beitragsdynamik vermeidet man diese Versorgungslücke. So steigen die Rentenhöhe und damit auch der Versicherungsbeitrag um die vereinbarte Dynamik an. Damit wird ein Inflationsausgleich geschaffen und man vermeidet ständige manuelle Anpassungen an die Inflation. Allerdings sollte man es hierbei auch nicht übertreiben.

Stolperfalle bei der Beitragsdynamik

Zu hoch sollte die Dynamisierung nicht veranschlagt werden. Zwar ist eine Dynamik von bis zu zehn Prozent denkbar. Jedoch kann dies zu Problemen führen. Denn steigt durch die Dynamik die Rente schneller an als das Einkommen, so kann der Versicherer die Dynamisierung, wenn es zum Leistungsfall kommt, ablehnen.

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Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt ein Bereicherungsverbot. Das bedeutet, dass die BU-Rente in einem angemessenen Verhältnis zum letzten Einkommen stehen muss. Die meisten Versicherungsgesellschaften deckeln hier die Rentenhöhe auf 70-100 Prozent des letzten Nettoverdienstes. Übersteigt nun die BU-Rente durch die Dynamik diesen Wert, hat man unter Umständen umsonst höhere Beiträge zum Inflationsschutz gezahlt, da die Versicherung nur eine „angemessene“ Rente auszahlt. In der Regel wird daher eine Dynamik von fünf Prozent vereinbart.

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