Über 75 Prozent der Deutschen sind regelmäßig im Internet unterwegs. Doch die digitale Welt birgt auch viele Gefahren, beispielsweise beim Online-Shopping, durch ungewollte Urheberrechtsverstöße sowie in Gestalt von Datenmissbrauch oder Verunglimpfungen.

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Der neue Internet-Rechtsschutz der Concordia versichert auch Streitigkeiten um Verträge, die im Internet abgeschlossen wurden oder auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines Missbrauchs von Zahlungsmitteln (z.B. Kreditkarten, Bezahlsysteme).

Wird der Versicherte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt, übernimmt die Concordia Kosten bis zu 120 Euro für ein anwaltliches Beratungsgespräch pro Kalenderjahr.
Gelangt jemand an die persönlichen Daten und nutzt sie unbefugt weiter oder schädigt jemand den Ruf bzw. die Persönlichkeitsrechte (zum Beispiel durch unerwünschtes Verbreiten kompromittierender Fotos oder abwertende Äußerungen in Blogs bzw. Foren), kommt Kostenschutz für die Geltendmachung von Schadenersatz- und/oder Unterlassungsansprüchen in Betracht.

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Nicht immer sind Internetnutzer nur „Opfer“ dieser Cyber-Welt. Der Concordia Internet-Rechtschutz bietet im Rahmen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes auch Versicherungsschutz für die Kosten der Verteidigung wegen des Vorwurfs strafrechtlicher Vergehen, zum Beispiel bei angeblich selbst verbreiteten beleidigenden Äußerungen.

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