Die Diskussion um unterschiedliche Vergütungsarten in der Finanzbranche ist auch mit der jüngst erfolgten Verabschiedung des Honoraranlageberatungsgesetzes nicht beendet. Denn unverändert wird auf EU-Ebene daran gearbeitet, Regelungen zu schaffen, nach denen sich nur Honorarberater unabhängige Berater nennen dürfen. „Wir halten es für falsch, die Qualität einer Beratung an der Art der Honorierung festmachen zu wollen. Unserer Meinung nach entsteht Beratungsqualität aufgrund von Fachkenntnis, ehrlicher Einstellung und Wertschätzung des Kunden“, betont Plansecur-Geschäftsführer Johannes Sczepan. Er spricht sich für ein gleichberechtigtes Nebeneinander beider Vergütungsarten aus.

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Die Beratung im Interesse der Kunden sieht Sczepan bei einer Vergütung durch Provisionen ebenso gewahrt wie die Kostentransparenz: „Was häufig übersehen wird: Beide Vergütungsformen zahlt der Kunde – das Honorar direkt an den Berater, während die Provision im Wege des Sammelinkassoverfahrens von den jeweiligen Produktgesellschaften beim Kunden eingezogen und an den Berater weitergeleitet wird. Aufgrund der weitgehenden Informationspflichten, die der Berater dem Kunden gegenüber erfüllen muss, erfährt jeder Verbraucher auch bei der Provisionsvergütung, welche Kosten ihm bei Vermittlung eines Finanzprodukts entstehen.“

Nicht alle Verbraucher können sich Honorarberatung leisten

Sollte eines Tages gar die Beratung gegen Honorar als alleinige Vergütungsform verpflichtend eingeführt werden, besteht nach Ansicht der Plansecur die Gefahr, dass vielen Menschen eine Finanzberatung vorenthalten bliebe. Als Beispiel kann man den Beratungsbedarf einer jungen Familie mit zwei kleinen Kindern nehmen, die eine Absicherung ihrer Risiken benötigt und einen Hauskauf plant. „Es darf meiner Meinung nach nicht sein, dass diese Familie erst sparen müsste, um sich eine Honorarberatung leisten zu können, die sie aber wegen einer sich bietenden Kaufgelegenheit umgehend bräuchte“, sagt Sczepan.

Zudem sollte man die soziale Komponente des Provisionsmodells nicht geringschätzen: Wie der zeitliche Aufwand eines Anwalts nicht abhängig ist von der Höhe des Streitwerts, so ist auch der Zeitaufwand des Finanzberaters grundsätzlich nicht abhängig von der Höhe des Anlagebetrages oder des Prämienvolumens einer Versicherung. Kunden, die hohe Beträge anlegen oder eine Personenversicherung abschließen, finanzieren den Beratungsaufwand mit, der für Geschäfte mit kleinerem Volumen genauso anfällt. Beim Honorarberatungsmodell gibt es eine solche Quersubventionierung nicht; dies trifft vor allem sozial Schwächere.

Sucht der Kunde, zum Beispiel bei komplexen Fragestellungen, den Rat mehrerer Fachleute, so kann er sich dies bei der Honorarberatung nur unter hohem finanziellem Aufwand leisten. Auch muss er sich bei der Honorarberatung zur Zahlung verpflichten, bevor er die Qualität der Dienstleistung einschätzen kann. Je nach Anlass und vom Honorarberater betriebenem Aufwand können bei Stundensätzen von 100 Euro aufwärts erhebliche Beträge zusammenkommen. Hingegen hat jeder Kunde im Provisionsmodell die Möglichkeit, sich von einer Vielzahl von Fachleuten beraten zu lassen. Da die Vergütung nur bei erfolgter Vermittlung fällig wird, zahlt der Kunde nur für Berater, deren Dienstleistung er kennengelernt hat, und nur für den Berater, dessen Rat ihn letztlich überzeugt.

Problematisch: die Umsetzung des Konzepts durch den Kunden

Eine Honorarberatung ohne die Vermittlung von Produkten birgt das Risiko in sich, dass der Kunde auf sich allein gestellt ungeeignete Produkte auswählt. „Die Beratung und Vermittlung aus einer Hand durch einen qualifizierten Makler halten wir derzeit für eine sehr gute und praktikable Form der Finanzberatung für Verbraucher und Vermittler. Wir sperren uns auch nicht generell gegen Honorarberatung als Vergütungsmodell, sondern bieten selbst bei der Vermittlung von Investmentfonds eine Abrechnung auf Basis einer am Depotwert orientierten Servicegebühr an.

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Aber beide Vergütungsmodelle, Beratung gegen Provision wie gegen Honorar, besitzen ihre Berechtigung und sollten in Deutschland parallel angeboten werden können. Die Meinung, nur die Honorarberatung sei eine unabhängige Beratung, halten wir für falsch“, lautet Sczepans Fazit. Zudem ignorieren die Vertreter dieser Meinung konsequent die für Makler in Deutschland geltenden rechtlichen Vorgaben. Makler sind nämlich gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden qualifiziert und unabhängig zu beraten und ihnen bedarfsgerechte Produkte zu vermitteln.

Plansecur

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