Bei Rentnern, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, übernimmt die Rentenversicherung einen Beitragsanteil zur Krankenversicherung in Höhe von 7,3 Prozent der monatlichen Rente. Sie beteiligt sich damit knapp zur Hälfte an dem aus der Rente zu berechnenden Krankenversicherungsbeitrag, der aktuell 15,5 Prozent beträgt. Die Rentenversicherung leitet den monatlichen Beitragsanteil der Rentner zusammen mit dem Anteil der Rentenversicherung an den Gesundheitsfonds weiter.

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Zu den Krankenversicherungsbeiträgen von privat oder freiwillig versicherten Rentnern zahlt die Deutsche Rentenversicherung einen Zuschuss in entsprechender Höhe. Dieser Zuschuss wird den Rentnern monatlich mit der Rentenzahlung überwiesen.

Wie die Krankenversicherung der Rentner und die Antragstellung genau funktioniert, beschreibt die Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“. Die Broschüre ist kostenlos und kann bei den Mitarbeitern am Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 und über die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de bestellt werden.

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