Das Hochwasser und aktuelle Unwetter haben sichtbare Spuren hinterlassen. Allein die diesjährigen Schäden durch das Hochwasser sind höher als noch im Jahr 2002. Haushalte, die über eine Elementarschadenversicherung verfügen, bekommen finanzielle Unterstützung, auch wenn keine direkte Überflutung einen Schaden verursacht hat. Reine Überschwemmungen von beispielsweise Kellern werden nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

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Vollgelaufener Keller ist keine Überschwemmung

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln kann demnach bei einem vollgelaufenen Keller von keiner Überschwemmung die Rede sein. 
Eine Überflutung des Grund und Bodens liegt nur dann vor, wenn eine
 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge als Ursache zu verzeichnen sind und das Wasser sich somit auch außerhalb des Gebäudes angesammelt hat.

Grundlage der Entscheidung war ein Fall aus dem Jahr 2011, bei dem 10 cm Grundwasser in ein versichertes Gebäude eindrang. Dieses Grundwasser stelle allerdings keine bedingungsgemäße Überschwemmung dar, da sich außerhalb des Gebäudes kein Schaden durch angesammeltes Wasser nachweisen ließ.

Wasser muss von Außen eintreten

Von einer bedingungsgemäßen Überschwemmung kann beispielsweise die Rede sein, wenn angesammeltes Regenwasser und Schnee durch die Kelleraußentür eindringt sowie wenn Grund und Boden außerhalb des Gebäudes überflutet sind.

Keine Überschwemmung und kein Versicherungsfall liegt vor, wenn Wasser von der Straße in den Keller läuft, durch ein geöffnetes Fenster oder Dach eindringt, wenn sich Wasser auf Gebäudeteilen ansammelt, in das Gebäude eindringt und dort Schäden an versicherten Sachen verursacht. Auch eine Ansammlung von Wasser im Kellerniedergang ist keine Ansammlung von erheblichen Wassermengen auf der Geländeoberfläche.

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Wer sich also auch im Falle von Schäden durch Grundwasser, Hochwasser und Regen versichert wissen will, der sollte auf eine Elementarschadenversicherung nicht verzichten. Diese kann in solchen Fällen den optimalen und ergänzenden Versicherungsschutz bieten.

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