Die geburtenstarken Jahrgänge rücken heran und hinterlassen durch ihre eigene Zeugungsunwilligkeit ein regelrechtes Loch. Wo viele Versicherte in Rente gehen, stehen dem gleichzeitig weniger Einzahler im erwerbsfähigen Alter entgegen. Die geburtenstarken Jahrgänge sind zwischen 1953 und 1970, danach sorgte die Pille für ein abruptes Ende. Es fehlen bereits 25 Millionen Menschen, um die Bevölkerung auch in Zukunft auf einem stabilen Niveau zu halten. Thomas Drabinski warnt: "In fünf Jahren geht der erste geburtenstarke Jahrgang in Rente".

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Was sich gerade für die private Krankenversicherung zu einer mittleren Katastrophe entwickelt, die Pflicht zu Altersrückstellungen, soll jetzt für gesetzliche Krankenversicherung das Allheilmittel sein. Denn aufgrund der Überalterung der Bevölkerung fehlt den Krankenkassen in naher Zukunft ein Milliardenbetrag. Erstaunlich ist, wie genau Thomas Drabinski die tatsächliche Lücke ermitteln will, denn wer kann schon so genau in das Jahr 2060 blicken? Mit drei Stellen nach der Billion wirkt die Schätzung schon recht genau. Neben der Bildung von Rücklagen schlägt Drabinski vor, Zuschläge für Kinderlose zu erheben, den Anteil aus der Steuerkasse zu erhöhen und durch mehr Eigenvorsorge die Kosten zu reduzieren.

Die private Krankenversicherung würde Drabinski jedoch erhalten, fordert aber eine für jeden Kunden individuell errechnete Altersrückstellung. Wie diese genau aussehen soll, bleibt jedoch unklar. Momentan zwingt die Altersrückstellung viele Versicherer zu massiven Beitragserhöhungen. Eigentlich sollte die Alterrückstellung die Beiträge im Alter stabil halten, die Absenkung des Rechnungszinses auf Grund der Niedrigzinspolitk der Europäischen Zentralbank sorgt jetzt für genau das Gegenteil. Fraglich ist deshalb, welchen Sinn ein Sparen von Kapital in der gesetzlichen Krankenversicherung haben soll. Ähnliche Probleme wären vorprogrammiert, da scheint eine Reduzierung der Leistungen logischer.

Erfreulich wäre aber eine Umsetzung des Vorschlags, die Versicherungspflichtgrenze in der GKV auf 3000 € monatlich zu begrenzen. Es sollte dafür auch das Familieneinkommen herangezogen werden. So können deutlich mehr in die private Krankenversicherung wechseln. Dafür soll aber den Gesellschaften einen Kontrahierungszwang auferlegt werden und die Provisionen in der PKV sollen von 9 auf 4 Monatsbeiträge und bei einem Wechsel in der PKV auf 2 Monatsbeiträge reduziert werden. Für die Berechnung der Altersrückstellung wird in der Studie auch ein Vorschlag unterbreitet. Dafür sollte es einen einheitlichen und für alle Versicherer verbindlichen Mechanismus geben, der sich am Hauptrefinanzierungssatz der EZB orientiert.


Quelle Pressemeldung vom 7.8.2013:

http://www.ifmda.de/index_htm_files/07-08-2013%20Pressemeldung%20Band%2024.pdf

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