Deutschlandweit gibt es rund 600.000 Beitragsschuldner in der Krankenversicherung. Die Außenstände bei den Krankenkassen belaufen sich mittlerweile auf 2,1 Milliarden Euro. Grund dafür sind auch Säumniszuschläge von fünf Prozent monatlich. Hochgerechnet auf ein Jahr sind das bis zu 60 Prozent Zinsen.

Anzeige

Selbstständige profitieren von Senkung der Wucherzinsen

Anfang Juli kippte der Bundesrat die Regelung und billigte das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ (der Versicherungsbote berichtete: "GKV: Beitragsschuldner durch neues Gesetz entlastet"). Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr hatte sich im Vorfeld stark für den Schuldenerlass bei Beitragsschuldner und dem Kampf der Wucherzinsen gewidmet. Nun sollen die Zinsen für Beitragsschulden auf ein Prozent monatlich gesenkt werden. Zudem werden die Schulden zum Jahresende erlassen.

Was für gesetzlich Krankenversicherte selbstredend funktioniert, ist für Selbstständige und Kleinunternehmer nicht vollumfänglich anwendbar. Zwar profitieren Selbstständige mit Beitragsschulden von der rückwirkend ermäßigten Zinssenkung von fünf auf einen Prozent. Die kompletten Beitragsschulden bekommen sie jedoch nicht erlassen. Das berichtet der Focus.

Schlechterstellung von Selbständigen ist ungerecht

Andreas Lutz, Vorstand des Verbandes der Gründer und Selbständigen Deutschland (VGSD), findet „Schlechterstellung von Selbständigen“ ungerecht und sprach offen von einer „Mogelpackung“. Für ihn sei die es indes nicht nachvollziehbar, warum „ein Teil der Versicherten auf den Schulden sitzen bleibt, während andere sie erlassen bekommen“.

Anzeige

Während Selbstständige nur bedingt von der neuen Regelung profitieren, können sich Hartz-IV-Empfänger zum Jahresende über den kompletten Erlass der Beitragsschulden freuen.

Focus

Anzeige