Das Landgericht Hamburg hat am 20. November 2009 in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) auf die Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass mehrere von den Versicherern verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07).
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