Die zunächst gute Nachricht für Tippgeber ist, dass der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass deren Provisionen nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Die nicht so schöne Nachricht für anwerbende Personen und Maklerbetreuer ist, dass allein die Anwerbung, die Schulung und die Betreuung von Versicherungsvermittlern nicht dazu führen, dass eine umsatzsteuerfreie Tätigkeit anzunehmen ist.
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